FAQ

Letztes Update: 09. Dezember 2025

Diplomprüfungsstufe

Wo finde ich Informationen zu den Zulassungsbedingungen?  

Die detaillierten Zulassungsbedingungen finden Sie in der Prüfungsordnung unter Ziffer 3.3. 

Ich habe einen ausländischen Studienabschluss. Wird mein Abschluss als gleichwertig gem. Art. 3.31 der Prüfungsordnung anerkannt? 

Ob ein ausländischer Studienabschluss als gleichwertig im Sinne von Art. 3.31 der Prüfungsordnung anerkannt wird, entscheidet das Präsidium der Prüfungskommission.  
 
Bei Unsicherheit bzgl. Zulassung empfehlen wir Ihnen, eine Zulassungsabklärung durchzuführen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie im Reiter ‘Zulassung & Dispensationen’. Füllen Sie das Formular ‘Abklärung Zulassung’ aus und schicken Sie es uns mit ihrem Diplom und Ihrem Diploma-Supplement per Mail an info@tax-exam.ch.
 
Für die Zulassungsabklärung wird Ihnen eine Gebühr von CHF 150.- in Rechnung gestellt. Der Entscheid wird Ihnen in der Regel innert 2 Monaten mitgeteilt.  

Werden im Ausland absolvierte Praxisjahre anerkannt? 

Fachpraxis im Ausland kann nur angerechnet werden, wenn nachgewiesen wird, dass dabei eine intensive Auseinandersetzung mit dem schweizerischen Steuerrecht stattgefunden hat. Der Bezug zum schweizerischen Steuerrecht muss klar ersichtlich und dokumentiert sein, also im Arbeitszeugnis oder im Stellenbeschrieb explizit erwähnt werden.  
 
Auch in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, eine Zulassungsabklärung durchzuführen.  
 
Für die Zulassungsabklärung wird Ihnen eine Gebühr von CHF 150.- in Rechnung gestellt. Der Entscheid wird Ihnen in der Regel innert 2 Monaten mitgeteilt.  

Ab welchem Zeitpunkt zählt die qualifizierte Fachpraxis für die Zulassung zur Diplomprüfung? 

Die qualifizierte Fachpraxis für die Zulassung zur Diplomprüfung zählt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den geforderten Abschluss erworben haben.  Dies bedeutet, dass die Fachpraxis ab dem Datum angerechnet werden kann, welches auf Ihrem Diplom ausgewiesen ist. In der Regel handelt es sich dabei um das Datum der Prüfungssitzung, an der die Noten festgelegt und das Bestehen bestätigt wurde. Liegt zwischen dem Abschluss und der Ausstellung des Diploms eine längere Zeitspanne, kann alternativ auch eine schriftliche Bestätigung der Universität oder Hochschule eingereicht werden, aus der das Bestehen und das entsprechende Datum hervorgehen. 

Welche Tätigkeiten gelten als qualifizierte Fachpraxis? 

Als qualifizierte Fachpraxis gelten Tätigkeiten, bei denen Sie anspruchsvolle Fachfragen im Bereich des schweizerischen Steuerrechts bearbeiten. Die Tätigkeit kann entweder in einem privaten Unternehmen (z.B: Steuerberater/in in der Steuerabteilung einer Treuhand-, Wirtschaftsprüfungs- oder Beratungsgesellschaft, Anwalt im Steuerteam einer Anwaltskanzlei, Mitarbeiter der Steuerabteilung eines Konzerns) oder bei einer Steuerverwaltung ausgeübt werden.  

Ich bin unsicher, ob meine Tätigkeiten als qualifizierte Fachpraxis anerkannt werden. Was kann ich tun? 

Bei Unsicherheit bzgl. Fachpraxis empfehlen wir Ihnen, eine Zulassungsabklärung durchzuführen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie im Reiter ‘Zulassung & Dispensationen’. Füllen Sie das Formular ‘Abklärung Zulassung’ aus und schicken Sie es uns mit Arbeits- oder Zwischenzeugnissen per Mail an info@tax-exam.ch zu. Sollten Sie kein Zeugnis haben, können Sie uns auch einen Stellenbeschrieb zusenden.  
 
Wichtig ist hierbei, dass Sie uns von jeder Stelle ein Zeugnis zuschicken, bei denen Sie überprüfen wollen, ob die Fachpraxis angerechnet werden kann.  
 
Für die Zulassungsabklärung wird Ihnen eine Gebühr von CHF 150.- in Rechnung gestellt. Der Entscheid wird Ihnen in der Regel innert 2 Monaten mitgeteilt.  

Wie wird die Fachpraxis bei einem Teilzeitpensum berechnet? 

Die 48 Monate setzen ein Pensum von 80% – 100% voraus. Bei einem geringeren Pensum verlängert sich die Dauer anteilsmässig.  
 
Beispiel:  
Mit einem Pensum von 60% wären die 48 Monate Fachpraxis nach 80 Monaten erreicht.  
48 Monate / 0.6 à 80 Monate 

 
Was ist bei längeren Absenzen (z.B. Krankheit, Mutterschaft) zu beachten? 

Vereinzelte Krankheitstage müssen nicht angegeben werden. 
Längere Abwesenheiten zählen nicht als Fachpraxis. 

Diplomprüfungsstufe – Anmeldung

Wo finde ich das Anmeldeformular für die Diplomprüfung?  

Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage im Reiter ‘Diplomprüfung’.  

Was ist die Anmeldefirst für die Diplomprüfung?

Man kann sich Anfang Oktober bis Anfang Dezember für die Diplomprüfung anmelden. Die exakten Anmeldedaten entnehmen Sie dem Reiter ‘Diplomprüfung’.

Gibt es Nachholtermine für die Diplomprüfung?  

Nein, die Diplomprüfung wird 1x jährlich durchgeführt.

Was passiert, wenn ich die Diplomprüfung nicht bestehe?

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann diese zweimal wiederholen. Die Wiederholung ist jeweils zum nächstmöglichen ordentlichen Termin möglich. Wer eine Note von 5.0 oder höher in einem Prüfungsteil erzielt hat, kann diese als Vornote mitnehmen. Dies muss auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. 

Ich habe die Anmeldefrist verpasst. Kann ich mich nachträglich noch anmelden?

Nein, nachträgliche Anmeldungen sind nicht möglich. Bitte notieren Sie sich die Anmeldefristen und kümmern Sie sich früh genug um alle Unterlagen. 

Kann ich für die Anmeldung an die Diplomprüfung auch einen digitalen Strafregisterauszug einsenden?

Ja, Sie können entweder den originalen Strafregisterauszug einsenden oder auch die digitale Version. Beide dürfen nicht älter als 6 Monate sein. 

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung zur Diplomprüfung einzureichen? 

Entscheidend ist, ob Sie die Diplomprüfung zum ersten Mal ablegen oder ob Sie Repetent sind.  

Erstmalige Teilnehmer:  
Elektronisch ausgefülltes Anmeldeformular 
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate) 
Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto 
Bestätigung der Fachpraxis mit dem entsprechenden Formular (nicht nur Arbeitszeugnisse) 
Kopie der Modulzertifikate 
Kopie der Dispensation (falls vorhanden) 
Kopie der Zulassungsprüfung (falls vorgenommen) 
Kopie Ihrer Vorbildung (Diplome usw.) gem. Artikel 3.31 a) der Prüfungsordnung 
 
Repetenten:  
Elektronisch ausgefülltes Anmeldeformular 
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate) 
Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto 

Modulprüfungen

 
Wo finde ich das Anmeldeformular für die Modulprüfung? 

Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage im Reiter ‘Modulprüfung’.  

Was ist die Anmeldefrist für die Modulprüfung?  

Man kann sich von Mitte Dezember bis Ende Januar für die Modulprüfungen anmelden. Die exakten Anmeldedaten entnehmen Sie dem Reiter ‘Modulprüfung’

Wie lange gelten Modulzertifikate?

Modulzertifikate laufen nach 6 Jahren ab. Innert dieser 6 Jahre müssen Sie mind. einmal die Diplomprüfung absolviert haben, ansonsten müssen die Module wiederholt werden.

Ich habe meine Modulprüfung vor 7 Jahren bestanden – heisst das, ich muss die Modulprüfungen wiederholen? 

Modulzertifikate sind 6 Jahre gültig. Die Gültigkeit der Modulzertifikate ist relevant für die erste Teilnahme an der Diplomprüfung.  
 
Wer sich als Repetent (zweite oder dritte Teilnahme) zur Diplomprüfung anmeldet, braucht die Modulzertifikate nicht einzureichen.  

Kann ich mich von den Modulprüfungen dispensieren lassen? 

Ja. Beachten Sie dazu das Merkblatt «erweiterte Liste» im Reiter «Zulassung & Dispensation»

Ich habe die Zertifikate der Modulprüfungen nicht mehr, was kann ich tun? 

Siehe Frage 35 

Ich habe für die Anmeldung an die Modulprüfung keine AHV-Karte, was soll ich tun? 

Wenn Sie keine AHV-Karte haben, können Sie uns auch eine Kopie Ihrer Krankenkassenkarte einreichen.  

Abmeldung & Prüfungsversuch

Wie kann ich mich von der Prüfung abmelden? 

Abmeldungen werden nur mit dem Abmeldeformular entgegengenommen. Sie finden es im Reiter Modulprüfung resp. Diplomprüfung

Wird der Prüfungsversuch im Hinblick auf die mögliche Anzahl Repetitionen gezählt, wenn ich mich abmelde? 

Der Prüfungsversuch zählt, wenn sich jemand ohne entschuldbaren Grund abmeldet. Die entschuldbaren Gründe finden Sie in der Prüfungsordnung unter Ziffer 4.22. Dem Abmeldeformular ist ein Nachweis des entschuldbaren Grundes beizufügen.  

Wiederholung & Anrechnung von Prüfungsteilen

Muss ich bestandene Prüfungsteile wiederholen? 

Es muss jeder Prüfungsteil wiederholt werden, bei dem eine Note unter 5.0 erzielt wurde. Noten von 5.0 und höher können bei Wiederholungen mitgenommen werden. Dies muss in der Anmeldung zur Diplomprüfung festgehalten werden.  

Fragen zum Prüfungstag

Wo finde ich Informationen zum Prüfungstag? 

Sie finden diese im Merkblatt Prüfungstag auf unserer Homepage im Reiter Modulprüfung resp. Diplomprüfung.

Ich möchte einen Nachteilsausgleich einreichen, wie muss ich vorgehen? 

Bitte füllen Sie das Formular Nachteilsausgleich aus, welches Sie auf unserer Homepage im Reiter ‘Reglemente und Weiteres’ finden. Dieses muss spätestens zusammen mit der Anmeldung zur Diplomprüfung eingereicht werden. 

Darf ich Essen und Trinken mitnehmen? 

Ja, das ist erlaubt. 

Ist eine Rauchpause möglich? 

 Nein, während der Prüfung sind keine Rauchpausen möglich. 

Wie viele Unterlagen darf ich zur Modulprüfung mitnehmen? 

Die Modulprüfung ist eine Open Book Prüfung, demnach ist es Ihnen überlassen, was Sie alles mitnehmen. Bitte beachten Sie aber, dass alles auf dem Tisch Platz haben muss und keine Regale aufgebaut werden dürfen. Es dürfen nur Unterlagen in Papierform mitgenommen werden. Mehr Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument ‘Hilfsmittelliste Modulprüfungen’ 

Wie viele Unterlagen darf ich zur schriftlichen Diplomprüfung mitnehmen?  

Die schriftliche Diplomprüfung ist keine Open Book Prüfung. Die erlaubten Gesetzestexte finden Sie im Reiter ‘Diplomprüfung’ im Dokument Hilfsmittelliste. 

Zulassung und Dispensation

Mit welchen Abschlüssen kann ich mich von BWL dispensieren lassen?  

Von der Modulprüfung BWL wird insbesondere befreit, wer über einen Bachelor- oder konsekutiven Masterabschluss oder ein Doktorat in Betriebswirtschaft einer schweizerischen
Universität oder Fachhochschule verfügt.  

Beachten Sie im Übrigen das Merkblatt «Befreiung von Modulprüfungen». 
 
Wenn Sie einen dieser Abschlüsse haben, dann sind keine weiteren Anträge oder Abklärungen notwendig. Wenn Sie sich zur Diplomprüfung anmelden, reichen Sie ihr Diplom ein.  

Mit welchen Abschlüssen kann ich mich von Recht dispensieren lassen?  

Von der Modulprüfung Recht wird befreit, wer über einen Bachelor oder konsekutiven Master (resp. Lizenziat oder Diplom) in Schweizer Recht einer Schweizer Universität oder Schweizer Fachhochschule verfügt wie z.B. einen Bachelor of Law oder einen Master of Law. Beachten Sie im Übrigen das Merkblatt «Befreiung von Modulprüfungen». 
 
Wenn Sie einen solchen Abschluss besitzen, dann sind keine weiteren Anträge oder Abklärungen notwendig. Wenn Sie sich zur Diplomprüfung anmelden, reichen Sie ihr Diplom ein.  

Ich habe keinen der oben genannten Abschlüsse aber bin mir trotzdem sicher, dass ich dispensiert werden sollte. Wie muss ich vorgehen?  

Beachten Sie dazu das Merkblatt «Befreiung von Modulprüfungen». 
 
Bei Unsicherheit bzgl. Dispensationen können Sie einen Dispensationsantrag stellen. Das Formular dazu finden Sie im selben Reiter. Füllen Sie den Antrag aus und schicken sie ihn uns per Mail an info@tax-exam.ch samt Diplom und Diploma-Supplement zu.  

Weiteres

Ich habe diverse wichtige Dokumente verlegt, was kann ich tun? 

Sie können folgende Dokumente bei uns kostenpflichtig nachbestellen: 
Prüfungsverfügung Diplomprüfung 
Attest Diplomprüfung 
Modul-Ausweis BWL 
Modul-Ausweis Recht 
 
Das Bestellformular finden Sie im Reiter ‘Reglemente und Weiteres’. 
Falls Sie ihr eidg. Diplom verlegt haben, finden Sie Informationen dazu hier.  
 

Nützliche Informationen & Links

Offizielle Informationen, Reglemente & Formulare 

(www.tax-exam.ch → Reglemente & Downloads) 
 
Dort finden Sie :  
Prüfungsordnung 
Darstellung der Modulbefreiungen 
Dispensations- und Zulassungsformulare 
Fristen & Anforderungen 

Bundesbeiträge und Subventionen 

FAQ Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen 

Die Prüfungskommission

Die vorliegenden Ausführungen stellen einen Auszug der am häufigsten gestellten Fragen dar, welche die Prüfungskommission beantwortet hat. Verbindlich sind jedoch nur die Ausführungen in der Prüfungsordnung und Wegleitung welche auf unserer Homepage (www.tax-exam.ch) zum Download zur Verfügung stehen. 

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