Letztes Update: 09. Dezember 2025
Die detaillierten Zulassungsbedingungen finden Sie in der Prüfungsordnung unter Ziffer 3.3.
Ob ein ausländischer Studienabschluss als gleichwertig im Sinne von Art. 3.31 der Prüfungsordnung anerkannt wird, entscheidet das Präsidium der Prüfungskommission.
Bei Unsicherheit bzgl. Zulassung empfehlen wir Ihnen, eine Zulassungsabklärung durchzuführen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie im Reiter ‘Zulassung & Dispensationen’. Füllen Sie das Formular ‘Abklärung Zulassung’ aus und schicken Sie es uns mit ihrem Diplom und Ihrem Diploma-Supplement per Mail an info@tax-exam.ch.
Für die Zulassungsabklärung wird Ihnen eine Gebühr von CHF 150.- in Rechnung gestellt. Der Entscheid wird Ihnen in der Regel innert 2 Monaten mitgeteilt.
Fachpraxis im Ausland kann nur angerechnet werden, wenn nachgewiesen wird, dass dabei eine intensive Auseinandersetzung mit dem schweizerischen Steuerrecht stattgefunden hat. Der Bezug zum schweizerischen Steuerrecht muss klar ersichtlich und dokumentiert sein, also im Arbeitszeugnis oder im Stellenbeschrieb explizit erwähnt werden.
Auch in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, eine Zulassungsabklärung durchzuführen.
Für die Zulassungsabklärung wird Ihnen eine Gebühr von CHF 150.- in Rechnung gestellt. Der Entscheid wird Ihnen in der Regel innert 2 Monaten mitgeteilt.
Die qualifizierte Fachpraxis für die Zulassung zur Diplomprüfung zählt erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den geforderten Abschluss erworben haben. Dies bedeutet, dass die Fachpraxis ab dem Datum angerechnet werden kann, welches auf Ihrem Diplom ausgewiesen ist. In der Regel handelt es sich dabei um das Datum der Prüfungssitzung, an der die Noten festgelegt und das Bestehen bestätigt wurde. Liegt zwischen dem Abschluss und der Ausstellung des Diploms eine längere Zeitspanne, kann alternativ auch eine schriftliche Bestätigung der Universität oder Hochschule eingereicht werden, aus der das Bestehen und das entsprechende Datum hervorgehen.
Als qualifizierte Fachpraxis gelten Tätigkeiten, bei denen Sie anspruchsvolle Fachfragen im Bereich des schweizerischen Steuerrechts bearbeiten. Die Tätigkeit kann entweder in einem privaten Unternehmen (z.B: Steuerberater/in in der Steuerabteilung einer Treuhand-, Wirtschaftsprüfungs- oder Beratungsgesellschaft, Anwalt im Steuerteam einer Anwaltskanzlei, Mitarbeiter der Steuerabteilung eines Konzerns) oder bei einer Steuerverwaltung ausgeübt werden.
Bei Unsicherheit bzgl. Fachpraxis empfehlen wir Ihnen, eine Zulassungsabklärung durchzuführen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie im Reiter ‘Zulassung & Dispensationen’. Füllen Sie das Formular ‘Abklärung Zulassung’ aus und schicken Sie es uns mit Arbeits- oder Zwischenzeugnissen per Mail an info@tax-exam.ch zu. Sollten Sie kein Zeugnis haben, können Sie uns auch einen Stellenbeschrieb zusenden.
Wichtig ist hierbei, dass Sie uns von jeder Stelle ein Zeugnis zuschicken, bei denen Sie überprüfen wollen, ob die Fachpraxis angerechnet werden kann.
Für die Zulassungsabklärung wird Ihnen eine Gebühr von CHF 150.- in Rechnung gestellt. Der Entscheid wird Ihnen in der Regel innert 2 Monaten mitgeteilt.
Die 48 Monate setzen ein Pensum von 80% – 100% voraus. Bei einem geringeren Pensum verlängert sich die Dauer anteilsmässig.
Beispiel:
Mit einem Pensum von 60% wären die 48 Monate Fachpraxis nach 80 Monaten erreicht.
48 Monate / 0.6 à 80 Monate
Vereinzelte Krankheitstage müssen nicht angegeben werden.
Längere Abwesenheiten zählen nicht als Fachpraxis.
Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage im Reiter ‘Diplomprüfung’.
Man kann sich Anfang Oktober bis Anfang Dezember für die Diplomprüfung anmelden. Die exakten Anmeldedaten entnehmen Sie dem Reiter ‘Diplomprüfung’.
Nein, die Diplomprüfung wird 1x jährlich durchgeführt.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann diese zweimal wiederholen. Die Wiederholung ist jeweils zum nächstmöglichen ordentlichen Termin möglich. Wer eine Note von 5.0 oder höher in einem Prüfungsteil erzielt hat, kann diese als Vornote mitnehmen. Dies muss auf dem Anmeldeformular vermerkt werden.
Nein, nachträgliche Anmeldungen sind nicht möglich. Bitte notieren Sie sich die Anmeldefristen und kümmern Sie sich früh genug um alle Unterlagen.
Ja, Sie können entweder den originalen Strafregisterauszug einsenden oder auch die digitale Version. Beide dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Entscheidend ist, ob Sie die Diplomprüfung zum ersten Mal ablegen oder ob Sie Repetent sind.
Erstmalige Teilnehmer:
Elektronisch ausgefülltes Anmeldeformular
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate)
Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto
Bestätigung der Fachpraxis mit dem entsprechenden Formular (nicht nur Arbeitszeugnisse)
Kopie der Modulzertifikate
Kopie der Dispensation (falls vorhanden)
Kopie der Zulassungsprüfung (falls vorgenommen)
Kopie Ihrer Vorbildung (Diplome usw.) gem. Artikel 3.31 a) der Prüfungsordnung
Repetenten:
Elektronisch ausgefülltes Anmeldeformular
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate)
Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto
Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage im Reiter ‘Modulprüfung’.
Man kann sich von Mitte Dezember bis Ende Januar für die Modulprüfungen anmelden. Die exakten Anmeldedaten entnehmen Sie dem Reiter ‘Modulprüfung’.
Modulzertifikate laufen nach 6 Jahren ab. Innert dieser 6 Jahre müssen Sie mind. einmal die Diplomprüfung absolviert haben, ansonsten müssen die Module wiederholt werden.
Modulzertifikate sind 6 Jahre gültig. Die Gültigkeit der Modulzertifikate ist relevant für die erste Teilnahme an der Diplomprüfung.
Wer sich als Repetent (zweite oder dritte Teilnahme) zur Diplomprüfung anmeldet, braucht die Modulzertifikate nicht einzureichen.
Ja. Beachten Sie dazu das Merkblatt «erweiterte Liste» im Reiter «Zulassung & Dispensation».
Siehe Frage 35
Wenn Sie keine AHV-Karte haben, können Sie uns auch eine Kopie Ihrer Krankenkassenkarte einreichen.
Abmeldungen werden nur mit dem Abmeldeformular entgegengenommen. Sie finden es im Reiter Modulprüfung resp. Diplomprüfung.
Der Prüfungsversuch zählt, wenn sich jemand ohne entschuldbaren Grund abmeldet. Die entschuldbaren Gründe finden Sie in der Prüfungsordnung unter Ziffer 4.22. Dem Abmeldeformular ist ein Nachweis des entschuldbaren Grundes beizufügen.
Es muss jeder Prüfungsteil wiederholt werden, bei dem eine Note unter 5.0 erzielt wurde. Noten von 5.0 und höher können bei Wiederholungen mitgenommen werden. Dies muss in der Anmeldung zur Diplomprüfung festgehalten werden.
Sie finden diese im Merkblatt Prüfungstag auf unserer Homepage im Reiter Modulprüfung resp. Diplomprüfung.
Bitte füllen Sie das Formular Nachteilsausgleich aus, welches Sie auf unserer Homepage im Reiter ‘Reglemente und Weiteres’ finden. Dieses muss spätestens zusammen mit der Anmeldung zur Diplomprüfung eingereicht werden.
Ja, das ist erlaubt.
Nein, während der Prüfung sind keine Rauchpausen möglich.
Die Modulprüfung ist eine Open Book Prüfung, demnach ist es Ihnen überlassen, was Sie alles mitnehmen. Bitte beachten Sie aber, dass alles auf dem Tisch Platz haben muss und keine Regale aufgebaut werden dürfen. Es dürfen nur Unterlagen in Papierform mitgenommen werden. Mehr Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument ‘Hilfsmittelliste Modulprüfungen’
Die schriftliche Diplomprüfung ist keine Open Book Prüfung. Die erlaubten Gesetzestexte finden Sie im Reiter ‘Diplomprüfung’ im Dokument Hilfsmittelliste.
Von der Modulprüfung BWL wird insbesondere befreit, wer über einen Bachelor- oder konsekutiven Masterabschluss oder ein Doktorat in Betriebswirtschaft einer schweizerischen
Universität oder Fachhochschule verfügt.
Beachten Sie im Übrigen das Merkblatt «Befreiung von Modulprüfungen».
Wenn Sie einen dieser Abschlüsse haben, dann sind keine weiteren Anträge oder Abklärungen notwendig. Wenn Sie sich zur Diplomprüfung anmelden, reichen Sie ihr Diplom ein.
Von der Modulprüfung Recht wird befreit, wer über einen Bachelor oder konsekutiven Master (resp. Lizenziat oder Diplom) in Schweizer Recht einer Schweizer Universität oder Schweizer Fachhochschule verfügt wie z.B. einen Bachelor of Law oder einen Master of Law. Beachten Sie im Übrigen das Merkblatt «Befreiung von Modulprüfungen».
Wenn Sie einen solchen Abschluss besitzen, dann sind keine weiteren Anträge oder Abklärungen notwendig. Wenn Sie sich zur Diplomprüfung anmelden, reichen Sie ihr Diplom ein.
Beachten Sie dazu das Merkblatt «Befreiung von Modulprüfungen».
Bei Unsicherheit bzgl. Dispensationen können Sie einen Dispensationsantrag stellen. Das Formular dazu finden Sie im selben Reiter. Füllen Sie den Antrag aus und schicken sie ihn uns per Mail an info@tax-exam.ch samt Diplom und Diploma-Supplement zu.
Sie können folgende Dokumente bei uns kostenpflichtig nachbestellen:
Prüfungsverfügung Diplomprüfung
Attest Diplomprüfung
Modul-Ausweis BWL
Modul-Ausweis Recht
Das Bestellformular finden Sie im Reiter ‘Reglemente und Weiteres’.
Falls Sie ihr eidg. Diplom verlegt haben, finden Sie Informationen dazu hier.
(www.tax-exam.ch → Reglemente & Downloads)
Dort finden Sie :
Prüfungsordnung
Darstellung der Modulbefreiungen
Dispensations- und Zulassungsformulare
Fristen & Anforderungen
Die vorliegenden Ausführungen stellen einen Auszug der am häufigsten gestellten Fragen dar, welche die Prüfungskommission beantwortet hat. Verbindlich sind jedoch nur die Ausführungen in der Prüfungsordnung und Wegleitung welche auf unserer Homepage (www.tax-exam.ch) zum Download zur Verfügung stehen.
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